Förderprogramm go-digital

go-digital

Digitalisierung leicht gemacht

Das Förderprogramm go-digital vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – effizient und sicher.

Was fördert „go-digital“?

Dieses Programm fördert gezielte Beratungsleistungen in den Modulen „Datenkompetenz“, „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“.

Art der Förderung

Nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Beratungsleistung und Umsetzung: Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro ohne Mehrwertsteuer mit 50 Prozent gefördert. Im Hauptmodul sind maximal 20 Beratungstage förderfähig. In den Nebenmodulen sind bis zu zehn weitere Beratungstage förderfähig, so dass die maximale Anzahl an Beratungstagen auf 30 Tage begrenzt ist.

Voraussetzungen

Für das Förderprogramm kommen Unternehmen in Frage, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Personen beschäftigen, im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen (Beihilfe darf innerhalb von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten). Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Ablauf der Projektförderung

Wenn Sie sicher sind, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, wird ein Beratungsvertrag, welcher die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung sowie eine Vorhabenbeschreibung beinhaltet, abgeschlossen. Daraufhin wird ein Förderantrag gestellt. Erst nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten wird ein Verwendungsnachweis erstellt und weist die Zahlung Ihrer Eigenbeteiligung nach. Im Anschluss erfolgt die Prüfung des Verwendungsnachweises und die Zuwendungssumme wird ausgezahlt.

Kombination „go-digital“ und „Digital Jetzt“

Diese beiden Förderprogramme bauen aufeinander auf. Das bedeutet, Sie können eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden über „Digital Jetzt“ bezuschussen lassen. Die Implementierung der Soft– und Hardware kann über „Digital Jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.

Weitere Förderprogramme

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