Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen, die ihre Digitalisierung voranbringen und die Informationssicherheit erhöhen möchten. Ergänzend zu den laufenden und bereits abgeschlossenen Corona-Hilfsprogrammen für Unternehmen hat der Hamburger Senat ein weiteres Förderpaket beschlossen. FKS steht Ihnen als autorisiertes Beratungsunternehmen gern zur Seite.
Das Programm besteht aus zwei Fördermodulen, welche separat beantragt werden können: Im Fördermodul 1 „Hamburg-Digital Check“ werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben, gefördert. Im Fördermodul 2: „Hamburg-Digital Invest“ werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte, gefördert. Diese umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul betragen. Im Modul I Hamburg-Digital Check werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst. Im „Modul II Hamburg-Digital Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem max. Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.
Förderungen im Modul II Hamburg-Digital Invest, die nicht auf einem Realisierungskonzept basieren, welches im Rahmen eines Beratungsprojekts im Modul I Hamburg-Digital Check entstanden ist, bedürfen der vorherigen Feststellung der Förderwürdigkeit des Vorhabens durch das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Hamburg oder einen im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ autorisierten Berater. Diese stehen Ihnen bei uns mit Herrn Katz (link) und Herrn Zörner (link) gern für Fragen zur Verfügung. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten), mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt. Gefördert werden dabei nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die Grenze von 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalenten) unterschreiten.
Sind beide Partner (Sie und FKS) sich einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, schließen wir einen Beratungsvertrag, welcher die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung sowie eine Vorhabenbeschreibung beinhaltet. Daraufhin stellt FKS für Sie den Förderantrag. Erst nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt FKS einen Verwendungsnachweis und weist die Zahlung Ihrer Eigenbeteiligung nach. Im Anschluss erfolgt die Prüfung des Verwendungsnachweises und FKS erhält die Zuwendungssumme aus dem Förderprogramm.
Hamburg Digital dient als Ergänzung zu den Förderprogrammen „go-digital“ und „Digital jetzt“. Das bedeutet, Sie können von FKS über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Informationssicherheit (Cyber Security), sowie dem Digitalen Wandel, im Rahmen von „Hamburg Digital“, bezuschussen lassen. Die Implementierung der Digitalisierungsprozesse kann über „Hamburg Digital“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.
Vertiefende Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Förderprogramms go-digital:
www.innovation-beratung-foerderung.de/
Alle weiteren Formulare für das Förderprogramm go-digital zum Download:
Beratervertrag mit Vorhabenbeschreibung, die De-minimis-Erklärung, die KMU-Erklärung und den Vertrag mit Drittdienstleistern